Mitgliedschaft

Gemeinnützige Vereine (ab 7 Personen) wie auch Fördermitglieder (Einzelmitglieder) können beim KSK-Deutschland einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Der Antrag ist elektronisch bei der Geschäftstelle einzureichen. Neumitglieder wenden sich bitte direkt per Email an den Schatzmeister. Bereits gemeldete Mitglieder werden Ende des Jahres vom Schatzmeister angeschrieben.

Nachmeldungen sind das ganze Jahr über möglich. Der Mitgliedsbeitrag kann der Beitrags- und Gebührenordnung entnommen werden. Darin sind enthalten:

Die KSK-Deutschland Ausweise sind gesondert zu bestellen. Bei Verlust kann der KSK-Deutschland Ausweis bei der Geschäftsstelle nachbestellt werden. Die Preise ergeben sich aus der Beitrags- und Gebührenordnung zuzüglich Versandkosten.